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Kirchenvorstand

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Unser Kirchenvorstand:

Vorsitz des Kirchenvorstandes:
- Pfarrer Michael Mohr (Vorsitzender)
- Jürgen Scholz (1. stellvertretender Vorsitzender)
- Michael van den Boom (2. stellvertretende Vorsitzende)

Bauausschuss:

- Sabine Gaida (Vorsitzende)
- Christian Jansen
- Michael van den Boom
- Hans-Jürgen Hüsch (als berufenes Mitglied)
- Sebastian Meier (als berufenes Mitglied)
- Michael Senge (als berufenes Mitglied)
- Heinz Peter Hunz (als berufenes Mitglied)

Finanzausschuss:
- Josef Schäfer (Vorsitzender)
- Jürgen Scholz
- Dr. Stefan Eckert (als berufenes Mitglied)
- Sebastian Meier (als berufenes Mitglied)
- Georg Schmitz (als berufenes Mitglied)

Kindertagesstättenausschuss:
- Jürgen Scholz (Vorsitzender)
- Christian Jansen
- Sabine Fabian (als berufenes Mitglied)

Liegenschafts- und Rechtsausschuss:
- Michael van den Boom (Vorsitzender)
- Sabine Gaida
- Josef Schäfer

Weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes:
- Gregor Späte

Kontakt zu unserem Kirchenvorstand:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Pastoralbüro 


Was ist der Kirchenvorstand?
*

Der Kirchenvorstand (KV)

  • ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
  • kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
  • kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
  • sorgt sich auch um die Kindertageseinrichtungen (es sei denn, diese Aufgabe ist auf einen Kirchengemeindeverband (KGV) übertragen, in dem dann auch einzelne KV-Mitglieder mitarbeiten)
  • bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
  • ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist


Aus wem besteht der Kirchenvorstand?
*

In der Regel besteht der Kirchenvorstand aus

  • dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
  • und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern

 

Was gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstandes?*
  • verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde
    - Aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof)
  •  verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
    - Dienstgeber für alle Angestellten
    - vergibt und verwaltet Erbbaurechte
    - sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien
    - verantwortlich für die Auswahl von geeigneten neben- und hauptberuflich Mitarbeitenden
  • Unterstützung der Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und Abstimmung der Ziele und Planungen
  • berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss,
  • die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, bei der Verwaltungsreferentin oder bei einem anderen Vorstandsmitglied
  • dauerhaftes Engagement für die ganze Wahlperiode
  • in der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat


*Quelle: www.erzbistum-koeln.de

 


 

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